Das
Bundesimmisionsschutzgesetz
(BImSchG)
 dient als Grundlage für den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen.

Die Abluft aus Gewerbe und Industrie muß so aufbereitet sein, daß die Belastung der Umwelt durch organische Schadstoffe Grenzwerte einhält, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

Darstellung von biologischem Filtermaterial und Mikroorganismen in Mischkultur (stark vergrößert)

Die
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
legt die Einhaltung dieser Emissionsgrenzwerte für Stoffe unterschiedlicher Gefährdungsklassen fest.

Lösung:

Die Abluftreinigung durch biologische Filtersysteme ist für den Abbau von lösemittelbehafteter Abluft und geruchsintensiven Stoffen die umweltverträglichste Technik. (Ausführung nach VDI 3477)